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OLG Schleswig, 02.07.2009 - 5 U 32/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgebliches Recht für die Anfechtung von Rechtshandlungen in Übergangsfällen; Verwirkung des Bereicherungsanspruchs einer Bank bei irrtümlicher Zahlung an einen falschen Gläubiger
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AnfG § 3 Abs. 1; AnfG § 20; BGB § 242; BGB § 812
Maßgebliches Recht für die Anfechtung von Rechtshandlungen in Übergangsfällen; Verwirkung des Bereicherungsanspruchs einer Bank bei irrtümlicher Zahlung an einen falschen Gläubiger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 16.01.2009 - 2 O 312/04
- OLG Schleswig, 02.07.2009 - 5 U 32/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05
Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum
Auszug aus OLG Schleswig, 02.07.2009 - 5 U 32/09
Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach den gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (BGH NJW 2008, 2254;… Palandt/Heinrichs, a.a.O. § 242 Rn. 87 f.). - BGH, 17.01.2003 - V ZR 235/02
Berufung eines Geschäftsunfähigen auf den Wegfall der Bereicherung; Verbrauch von …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.07.2009 - 5 U 32/09
Ausnahmsweise besteht eine Bereicherung nur fort, soweit der Empfänger im Zusammenhang mit dem rechtsgrundlosen Erwerb durch Verwendung des Erlangten Ausgaben erspart hat, die er notwendigerweise auch sonst gehabt hätte, dass heißt von denen anzunehmen ist, dass sie ansonsten mit anderen verfügbaren Mitteln getätigt worden wären (Palandt/Sprau, a.a.O § 818 Rn. 34 mit Hinweis auf BGH NJW 2003, 3271).
- OLG Köln, 13.08.2010 - 5 W 27/10
Streitwert einer Klage auf Einsicht in Behandlungsunterlagen
Wie der Senat im Beschluss vom 16.11.2009 - 5 U 32/09 - (VersR 2010, 693) ausgeführt hat, ist für die Bestimmung des Werts einer Klage auf Einsicht in Behandlungsunterlagen das Interesse des jeweiligen Klägers an der begehrten Auskunft aus der ärztlichen Dokumentation maßgeblich.